Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anhängerverleih Kelbitsch - Inhaber: Daniel Kelbitsch
Oswald-Milser-Straße, 6068 Mils, Österreich

Tel.: +43 676 7317 306
E-Mail: daniel@anhaenger.tirol
Web: www.anhaenger.tirol

Stand: 28. März 2026

1 Vertragsgegenstand und Voraussetzungen

Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Vermietung von Fahrzeuganhängern, Dachboxen und Zubehör innerhalb der EU und Schweiz.
Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Verleihers.

Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung (Klasse B oder BE oder gleichwertig) sein und vor Übergabe Führerschein und Ausweis vorlegen.

Der Mieter bestätigt mit der Anmietung, über die notwendigen Kenntnisse zur Nutzung, Beladung und Sicherung der Ladung zu verfügen. Eine Einweisung durch den Verleiher erfolgt nicht.

3 Übergabe, Zustand und Rückgabe

Die Mietdauer beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe am vereinbarten Ort und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls.
Der vereinbarte Ort ist grundsätzlich die Firmenadresse des Verleihers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Übergabe auf sichtbare Mängel, insbesondere Bremsen, Beleuchtung und Reifen, zu überprüfen.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass sich der Anhänger – sofern keine Mängel schriftlich festgehalten wurden – in technisch einwandfreiem und mängelfreiem Zustand befindet.

Die Rückgabe hat spätestens bis 20:30 Uhr am vereinbarten Tag zu erfolgen.
Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden begonnenen weiteren Tag ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 150 % des vereinbarten Tagessatzes verrechnet. Maßgeblich ist dabei der Tagessatz der ursprünglichen Buchung.

Die Rückgabe muss im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand erfolgen, andernfalls werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.

2 Mietdauer, Reservierung und Zahlung

Eine Reservierung ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verleiher verbindlich.

Erfolgt keine Abholung ohne vorherige Stornierung, wird der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe verrechnet.
Bei kurzfristiger Stornierung (< 24 h vor Mietbeginn) wird eine Ausfallpauschale von € 40,00 verrechnet.

Die Zahlung der Miete erfolgt vorab per Überweisung oder in bar bei Abholung, sofern nicht anders vereinbart.

4 Pflichten und Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen, sachgemäßen und gesetzeskonformen Nutzung.

Insbesondere sind einzuhalten:

  • zulässiges Gesamtgewicht und Nutzlast

  • ordnungsgemäße Ladungssicherung

  • Verwendung eines geeigneten Zugfahrzeugs

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, Verluste, Verschmutzungen oder verspätete Rückgaben, sofern diese nicht auf bereits bei Übergabe vorhandene Mängel zurückzuführen sind.

Bei Ausfall des Anhängers durch Verschulden des Mieters (z. B. Unfall, Beschädigung) trägt der Mieter zusätzlich die entgangenen Mieteinnahmen.

Schäden, Defekte oder Verluste sind unverzüglich zu melden.

Die Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.

Der Mieter haftet auch für sämtliche Folgekosten (z. B. Abschleppkosten, Gutachten, Ausfallkosten), die durch Schäden oder unsachgemäße Nutzung entstehen.

5 Versicherung und Schadensregulierung

Die Anhänger sind haftpflichtversichert (Deckung ausschließlich gegenüber Dritten im Straßenverkehr).

Nicht versichert sind Schäden am Anhänger selbst, am Zubehör sowie Totalschäden – diese trägt der Mieter in voller Höhe.

Optional mitgemietetes Zubehör wie Zurrgurte, Adapter oder Boxen gelten als Teil des Mietvertrags, sofern diese im Auftrag oder Übergabeprotokoll angeführt sind.
Verlust, Beschädigung oder übermäßige Verschmutzung werden dem Mieter zum Neupreis bzw. nach Aufwand verrechnet.

Alle Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, trägt der Mieter.

6 Verhalten bei Unfällen

Verkehrsunfälle sind unverzüglich der Polizei zu melden.

Der Verleiher ist umgehend zu informieren.

Der Mieter ist verpflichtet, alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.

7 Verkehrsverstöße

Der Mieter übernimmt sämtliche während der Mietdauer entstehenden Strafen, Gebühren und Kosten (z. B. Maut, Park- oder Geschwindigkeitsstrafen).

Der Verleiher ist berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Daten an Behörden weiterzugeben.

8 Haftung des Verleihers

Der Verleiher haftet nicht für Schäden oder Verluste von mitgeführten Gütern des Mieters.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Beladung oder falsche Handhabung entstehen, übernimmt der Verleiher keine Haftung.

Eine Haftung des Verleihers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

9 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung einverstanden.

Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet und gemäß DSGVO verarbeitet.

10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Innsbruck.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet (4 % p.a. bei Verbrauchern, 9,2 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Zusätzlich wird pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10 verrechnet.