Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anhängerverleih Kelbitsch – Inhaber: Daniel Kelbitsch
Oswald-Milser-Straße 11, 6068 Mils, Österreich
Tel.: +43 676 7317 306 – E-Mail: daniel@anhaenger.tirolwww.anhaenger.tirol

Stand: 28. August 2025

1. Vertragsgegenstand und Voraussetzungen
  1. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Vermietung von Fahrzeuganhängern, Dachboxen und Zubehör innerhalb der EU und Schweiz.

  2. Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Verleihers.

  3. Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung (Klasse B oder BE oder gleichwertig) sein und vor Übergabe Führerschein und Ausweis vorlegen.

  4. Der Mieter bestätigt mit der Anmietung, über die notwendigen Kenntnisse zur Nutzung und Beladung zu verfügen. Eine Einweisung durch den Verleiher erfolgt nicht.

2. Mietdauer, Reservierung und Rückgabe
  1. Die Mietdauer beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe am vereinbarten Ort und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls.

  2. Eine Reservierung ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verleiher verbindlich.

  3. Erfolgt keine Abholung oder eine kurzfristige Stornierung (< 24 h), wird eine Ausfallpauschale von € 40,00 verrechnet.

  4. Die Rückgabe hat spätestens bis 20:30 Uhr am vereinbarten Tag zu erfolgen. Verspätungen werden als weiterer Miettag (€ 80 je Tag) berechnet.

  5. Die Rückgabe muss im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand erfolgen, andernfalls werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.

  6. Die Zahlung der Miete erfolgt vorab per Überweisung oder in bar bei Abholung, sofern nicht anders vereinbart.

3. Pflichten und Haftung des Mieters
  1. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen, gesetzeskonformen Nutzung.

  2. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste, Verschmutzungen oder verspätete Rückgaben uneingeschränkt.

  3. Bei Ausfall des Anhängers durch Verschulden des Mieters (z. B. Unfall, Beschädigung) trägt der Mieter zusätzlich die entgangenen Mieteinnahmen (z. B. wenn der Anhänger für den Folgetag reserviert war).

  4. Schäden, Defekte oder Verluste sind unverzüglich zu melden.

  5. Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.

  6. Der Mieter haftet auch für sämtliche Folgekosten, die durch Schäden, verspätete Rückgabe oder unsachgemäße Nutzung entstehen (z. B. Ausfallkosten, zusätzliche Transportkosten)

4. Versicherung und Schadensregulierung
  1. Die Anhänger sind haftpflichtversichert (Deckung nur gegenüber Dritten im Straßenverkehr).

  2. Nicht versichert sind Schäden am Anhänger selbst, am Zubehör oder Totalschäden – diese trägt der Mieter in voller Höhe.

  3. Zubehör wie Zurrgurte, Adapter oder Boxen gelten als Teil des Mietobjekts. Verlust, starke Verschmutzung oder Beschädigung werden dem Mieter zum Neupreis bzw. Reinigungskosten verrechnet.

  4. Alle Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden (z. B. Gutachten, Abschleppung, Selbstbehalte), trägt der Mieter.

5. Verhalten bei Unfällen
  1. Verkehrsunfälle sind sofort der Polizei zu melden.

  2. Der Verleiher ist unverzüglich zu informieren.

  3. Der Mieter hat sämtliche Unterlagen zur Abwicklung bereitzustellen.

6. Verkehrsverstöße

Der Mieter übernimmt sämtliche während der Mietdauer entstehenden Strafen, Gebühren und Kosten (z. B. Maut, Park- oder Geschwindigkeitsstrafen). Diese werden vom Verleiher an den Mieter weiterverrechnet.
Der Verleiher ist berechtigt, die zur Bearbeitung von Strafmandaten erforderlichen Daten an die zuständige Behörde weiterzugeben.

7. Haftungsausschluss des Verleihers
  1. Der Verleiher haftet nicht für Schäden oder Verluste von mitgeführten Gütern des Mieters.

  2. Für unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Beladung oder falsche Handhabung übernimmt der Verleiher keinerlei Haftung.

  3. Eine Haftung des Verleihers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

8. Datenschutz
  1. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Führerscheinkopie, Ausweis, E-Mail, Telefonnummer, Mietverträge, Kommunikation) einverstanden.

  2. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und für rechtliche Nachweise verwendet.

  3. Die Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9. Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

  2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Innsbruck.

  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig (4 % p.a. bei Verbrauchern, 9,2 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Zusätzlich wird pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10 € verrechnet.